Das Amt des Missbrauchsbeauftragten muss gestärkt werden Intervention stärken – Missbrauchsbeauftragten gesetzlich verankern

Sowohl die Kommunikation mit Betroffenen, z.B. im Rahmen polizeilicher oder gerichtlicher Vernehmungen, als auch die Kommunikation unter den unterschiedlichen Professionen, die bei Missbrauchsfällen zusammenwirken müssen, weist derzeit Defizite auf. Im Hinblick auf Betroffene wollen wir dazu beitragen, dass Vernehmer ein besseres Verständnis dieses Personenkreises erhalten, z.B. im Hinblick auf dissoziative Aspekte. Wir wollen Impulse für einen Wissenstransfer zwischen den Experten und den Prozessbeteiligten setzen zu Vernehmungen von Minderjährigen und erwachsenen Opfern an der Schnittstelle Jura/Psychologie.

Das Positionspapier kann hier eingesehen werden.

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