#NikotinExit
Versorgung von Suchterkrankungen
Tabakrauchen ist einer der wichtigsten Einzelrisikofaktoren für zahlreiche schwerwiegende somatische Erkrankungen und psychische Störungen. Tabakentwöhnungsangebote sind in Deutschland derzeit nur in unzureichender Anzahl und Qualität verfügbar.
Es besteht seit Jahren kein flächendeckendes Angebot evidenzbasierter Entwöhnungen. Weiterhin ist eine Tabakentwöhnung für Nikotinabhängige keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Raucher haben eine ausgeprägte psychische Gewöhnung entwickelt und etwa jeder zweite regelmäßige Raucher hat eine klinische Tabakabhängigkeit (= Suchterkrankung!) ausgebildet, die Entwöhnung ist vergleichbar komplex und schwierig wie bei anderen Substanzabhängigkeiten (Alkohol, Heroin, Stimulanzien).
Adäquate Therapie der Nikotinabhängigkeit
Nikotinabhängige bedürften derselben Unterstützung wie Erkrankte mit anderen Substanzabhängigkeiten. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass sie mit ihrer Erkrankung bedarfsgerecht versorgt werden und so eine echte Chance erhalten, den Weg aus der Abhängigkeit heraus zu finden.
Der Gesetzgeber sollte durch Streichung in § 34 Abs. 1 SGB V einen Paradigmenwechsel einläuten, dass die Tabakabhängigkeit eine ernstzunehmende Erkrankung und ein entscheidender Risikofaktor für weitere schwerwiegende somatische Erkrankungen ist und einer bedarfsgerechten professionellen Behandlung bedarf.
Wir wollen uns im Dialog mit Experten, Betroffenen und Gesundheitspolitikern für die Aufnahme einer verhaltenstherapeutischen Tabakabhängigkeitsbehandlung in die Regelversorgung, die Stärkung der ambulanten Tabakabhängigkeits- und -entwöhnungsbehandlung, die Zulassung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung und die leitlinienorientierte Tabakentwöhnung entsprechend bereits evaluierter Modellprojekte zur Tabakentwöhnung einsetzen.